@ reemrev
in dem schreiben wird ausgeführt, dass es sich um unterlassungs-, beiseitigungs-, auskunfts- und schadensansprüche handelt.
die anwaltsgebühren entstehen durch den gegenstandswert von 17.080 euro .
für den fotografen muss ich deshalb extra zahlen, weil ich ihn bei den fotos auf meiner site nicht ausgewiesen habe - konkret: hätte ich seinen namen zum bild geschrieben, müsste ich jetzt weniger zahlen.
@ satan
zum thema, mach mal schnell ein eigens foto.
ich mache auch webseiten im bildungsbereich für kinder zum thema geschichte.
konkretes beispiel: steinzeit
neanderthaler laufen nicht mehr auf der straße herum. foto in einem schulbuch gefunden - mail um erlaubnis es zu verwenden. nach einer woche die nachricht, wir sind nicht die urheben sondern . . . .dort nachgefragt, die ahnen scheinbar schlimmes, ziehen es 2 wochen in die länge und sagen dann nein .
dann mach mal eine seite zu dem thema mit ca. 40 fotos. da brauchst du ein jahr um einmal die genehmigungen für die fotos zu bekommen. abgesehen davon, wenn du die seite für die kids mit ein paar comic figuren aufmotzen willst, hast du überhaupt keine chance, kannst sie selber zeichnen.
und jetzt frage ich mich: wem tut es weh, wer hat einen schaden wenn ich 40 fotos für die weiterbildung unserer kinder aus dem web oder aus büchern kopiere, solange ich mich nicht damit bereichere ??????
gruß mayer
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