Man sollte wohl auch bedenken, daß es sich hier um eine kleine private Seite handelt und nicht um eine kommerzielle Nutzung. Damit ist die Summe doch wohl weit überzogen (abgesehen davon ist ja nicht mal geklärt, ob der "Kläger" nun wirklich die Rechte besitzt).
Im übrigen gibts in D und A kein Copyright sondern ein Urheberrecht, das sind juristisch verschiedene Sachen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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