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Alt 01.09.2007, 23:03   #5
Alter
Sack
 
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Mein Computer

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Welcher Art war das Schreiben? Brief/Einschreiben/Mail?
Mail kann er gleich löschen, Anwälte pflegen solcherlei Schriftverkehr nicht über Email.
Brief gleich zum Altpapier, keiner kann die Ankunft eines simplen Briefes nachweisen, somit unecht nzw. Betrugsabsicht.
Einschreiben wäre am ehesten ernstzunehmen, wobei genau geprüft werden sollte, wer der Absender tatsächlich ist, hier sollte man zB. eine Rechtsberatung bei der AK oder Ähnliches ins Auge fassen.
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