mich interessiert es von beiden Seiten.
Die Regelung mit dem Beiwerk ist mir (glaube ich) bekannt. Also als "Verzierung" neben einer Kirche kann ich die Veröffentlichung des Fotos nicht beeinspruchen.
Aber wie sieht es aus mit zB Partyfotos. Wenn ich diese auf meiner Webseite veröffentliche, muss ich eine (schriftliche) Genehmigung einholen wenn der Partygast (alleine/zu mehrt) abgebildet ist?
Wenn ich mich auf einer Seite abgebildet sehe (alleine/in einer Gruppe) kann ich dann die entfernung des Fotos verlangen?
Als Redner auf einer Veranstaltung: darf jeder Anwesende ein Foto machen und zu (journalistischen) Zwecken gebrauchen, oder ist auch dafür eine Genehmigung notwendig?
Grüße
Christoph
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.
Wer schreibt, der bleibt!
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