Nur den Führerschein (40km/h über der höchstzulässigen Geschwindigkeit), solange das Motorrad verkehrstüchtig ist und die Person keinen Anlass zu der Annahme liefert, dass sie auch ohne Führerschein weiter fahrn würde, ist ein Eingriff ins persönliche Eigentum unzuverlässig. Demnächst würden einmal die Kennzeichen abmontiert und Schlüssel abgenommen und erst bei wiederholter Tat kann das Motorrad abgenommen werden.
Alle Angaben basieren jetzt übrigens auf Erfahrungen von - unbelehrbaren - Freunden, ich selbst habe erst zwei Strafzettel für 56 km/h in der 50er Zone (und fahr auch nie schneller).
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Resistantium est futilius
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