ok, nochmals zur erklärung:
ich habe für vier personen einen urlaub gebucht, irgendwann im juni und auch die verlangte anzahlung geleistet. dann hab ich vor ca. 2 wochen den rest wie verlangt zeitgerecht überwiesen. vor ca. einer woche ist dann die aufforderung gekommen, wegen erhöhter treibstoffpreise einen zusätzlichen kerosinzuschlag zu bezahlen zu dem bereits bezahlten. es geht zwar nur um 80 euro aber es geht mir hier auch ums prinzip. sie haben sich ja mit ihren agb abgesichert, jedoch bin ich nicht so sicher ob sie das auch dürfen?!?
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