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Alt 23.08.2007, 12:36   #453
artemisia
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@lom

nur für dich zum verständnis.

in der personalwirtschaft ist das folgendermaßen geregelt:

sobald über ein anno-gehalt verhandelt wird, versteht es sich von allein, das ein gewisser satz an überstunden inkludiert ist.

dieser satz beweg sich um die 20 %. hat ein normaler angestellter/arbeiter 40 std. wären es bei einem GF 48 Std..

das heißt also, dein anno-gehalt bezieht sich per se auf 48 std. und somit kann man auch von einer pauschalen überstundenleistung reden.

kommt man als GF mit dieser wochen/monatsarbeitszeit nicht aus, so muß man zum einen überprüfen ob die angewandten techniken ausreichen oder aber nachverhandeln, da das arbeitsaufkommen am anfang überschätzt worden ist.

allerdings sind das nun geschäftsbereiche, in denen solche dinge ehr untergeordent sind - weil, wenn du in der dimension bist, dass du GF einer GmbH oder als entwickler oder was weiß ich mit anno-gehalt eingestellt wurdest, hast du andere dinge im kopf, ob du nun zwei stunden mehr oder weniger für das unternehmen tätig bist.

die beschreibung deiner tätigkeit würde für mich hier in D bedeuten, dass du versicherungsvertreter mit bezirksleiterkompetenz bist.
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