Zitat:
Original geschrieben von Meschdt
wenn man die Antenne drausen hat, aber den fernseher nicht, muss man auch nicht Zahlen, oder??
Bei meinem Opa is so , er hat die Antenne drausen an der Außenwand befestigt, also, müsste er eig. zahlen?
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müsste alles drausen sein
auszug aus dem RGG
Zitat:
Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
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somit wenn du es im freien stehen hast oder einen laptop an einem grossen flat im zimmer betreibst fällst du mit der momentanen gesetzeslage nicht in die gebührenpflicht.