Zitat:
Original geschrieben von Börnie
Ein Grenzfall sind CPUs - da wird FAST IMMER ein Kundenfehlverhalten vorgeschoben (Überhitzung), um den Umtausch zu umgehen (ist mir schon passiert). Weil Kundenfehlverhalten auch Gewährleistungsansprüche einschränkt - aber nur dann.
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Ist nur ein ein Grenzfall in den Köppen her Händler - die Beweispflicht liegt aber auch bei den Händlern und die könne es garnicht beweisen... und unmöglich wirds wenn ich einen Zeugen habe der behauptet die CPU sei absolut fachgerecht eingebaut worden...
Ist wie im Schuhladen wenn die "Tante" an der Kasse mit erhobenem Zeigefinger sagt : "Ohne Karton sind die Schuhe vom Umtausch ausgeschlossen" - Blösinn pur...
Hier in Deutschland kann ich sogar eine Mikrowelle kaufen, die zuhause komplett in Einzelteile zerlegen und dann wieder umtauschen wenn ich behaupte die war von Anfang an kaputt... Wie sowas woanders funktioniert weiß ich nicht...
Gruß
Dirk