War ja nicht zum Mitlesen...

.
Rückgaberecht: Umtausch wegen nicht gefallen, Zurückgeben weil falsch gekauft oder doch nicht gewollt etc.
Gewährleistung oder Garantie (kleiner Unterschied, der hier nichts zur Sache tut): Wenn defekt oder nicht funktionstüchtig muss umgetauscht oder repariert werden. Dies ist EU weit einheitlich geregelt und nicht abdingbar.
Natürlich kann ich die Rücknahme in erstem Fall verweigern. Garantieansprüche/Gewährleistungsansprüche allerdings nicht. Ein Grenzfall sind CPUs - da wird FAST IMMER ein Kundenfehlverhalten vorgeschoben (Überhitzung), um den Umtausch zu umgehen (ist mir schon passiert). Weil Kundenfehlverhalten auch Gewährleistungsansprüche einschränkt - aber nur dann.
LG und nix für Ungut
Bernd