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Alt 21.08.2007, 10:22   #13
Börnie
Master
 
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Standard Endlich, Jörg hat offensichtlich als einziger den Unterschied geschnallt.

War ja nicht zum Mitlesen... .

Rückgaberecht: Umtausch wegen nicht gefallen, Zurückgeben weil falsch gekauft oder doch nicht gewollt etc.

Gewährleistung oder Garantie (kleiner Unterschied, der hier nichts zur Sache tut): Wenn defekt oder nicht funktionstüchtig muss umgetauscht oder repariert werden. Dies ist EU weit einheitlich geregelt und nicht abdingbar.

Natürlich kann ich die Rücknahme in erstem Fall verweigern. Garantieansprüche/Gewährleistungsansprüche allerdings nicht. Ein Grenzfall sind CPUs - da wird FAST IMMER ein Kundenfehlverhalten vorgeschoben (Überhitzung), um den Umtausch zu umgehen (ist mir schon passiert). Weil Kundenfehlverhalten auch Gewährleistungsansprüche einschränkt - aber nur dann.

LG und nix für Ungut

Bernd
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