Die Rücküberweisung ist und bleibt eine Verständigungsfrage. Wird die Bank verständigt, daß die Zahlung in Ordnung geht (innerhalb der 42 Tage), so muß nicht rücküberwiesen werden. Das Risiko eines Fehlers trägt die Bank. Im Wesentlichen geht es dabei darum, daß dem Kunden ein Klärungszeitraum von 42 Tagen eingeräumt werden muß und die Bank trotz aller Durchführungslamentos zu eben dieser 42 tägigen Klärungsfrist verpflichtet ist.
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