Zitat:
Original geschrieben von Guru
BTW: nachdem das ja nicht sichtbares Licht ist und im Kraftfahrgesetz das nicht definiert oder verboten ist, wär das doch eine echte Lücke für ein Nischenprodukt - Kennzeichenhalter mit IR Scheinwerfer. Sofort einen Businessplan machen
|
so hab ich es mir auch gedacht

gründen wir ein unternehmen und bekommen dafür noch eine "jungunternehmerförderung"
