Zitat:
Original geschrieben von maxb
Das mag zwar eine weit verbreitete Meinung unter Juristen sein, ist aber so auch nicht korrekt und wurde IMHO auch noch nie ausjudiziert (das Finland Urteil wurde ja schon erwähnt).
Es ist sicher ein Unterschied, ob sich ein Kopierschutz, z.B. durch betätigen der Festellstaste beim Einlegen der CD, aushebeln lässt oder durch ein ausgefeiltes Programm eines Drittanbieters.
Im ersten Fall wird mir die Mehrheit der Gerichte Recht geben, dass ich keinen wirksamen Kopierschutz umgangen habe, schließlich könnte ich die Feststelltaste auch versehentlich gedrückt haben
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Hallo maxb,
du vermischt hier zwei verschiedene Aspekte. Das eine ist die von mir erklärte und von dir zitierte Argumentation zu der Frage, wann ein Kopierschutz
jedenfalls noch nicht unwirksam ist. Der andere Aspekt betrifft die Frage, wann ein Kopierschutz
jedenfalls sicher unwirksam ist und behandelt damit genau das Gegenteil.
Wenn irgendein sehr erfahrener Hacker in stundenlanger Arbeit mit Debugger, Hexeditor & Co einen Kopierschutz knacken kann, heißt das nicht, dass dieser Kopierschutz nun generell unwirksam im Sinne des Gesetzes ist. Das behandelte meine Argumentation. Dann gäbe es theoretisch nur nicht umgehbare oder nicht schützbare Barrieren. Deshalb reicht nicht
schon irgendeine sehr spezielle Möglichkeit der Knackbarkeit aus. Du implizierst aber den unzulässigen Umkehrschluss um ihm dann zu widersprechen. Aber nur weil nicht schon irgendeine sehr spezielle Möglichkeit der Umgehung ausreicht, heißt das nicht, dass keine Möglichkeit der Umgehung geeignet ist, den rechtlichen Schutz entfallen zu lassen – diese Aussage liest du aber in meine Erklärung fälschlicherweise hinein.
Ein Kopierschutz, der nur auf Windows und nur bei eingeschaltetem Autostart funktioniert, wird unter Linux, MacOS oder bei schlicht ausgeschaltetem Autostart gar nicht bemerkt. So ein Schutz kann nicht als im rechtlichen Sinne ausreichend wirksam sein, auch wenn er es in bestimmten Konstellationen doch noch ist. Das zeigt auch ein Gedanke von der anderen Seite: Verboten sind ja auch Mittel zur Umgehung eines Kopierschutzes, etwa einige Produkte von Slysoft. Bezogen auf gerade erwähnten Kopierschutz müsste dann Windows selbst ein solches unzulässiges Produkt sein, weil Windows ja erlaubt, per Shift-Taste oder per Voreinstellung, die Autostartfunktion zu deaktivieren …
Im Ergebnis ist es immer eine Einzelfallabwägung, bezogene auf den durchschnittlichen PC-Anwender mit durchschnittlicher Hardware. Was der ohne weiteres ohne Spezialwissen und Spezialtools nicht umgehen kann, ist wirksam im rechtlichen Sinne. Weder ist also alles unwirksam, weil alles ja doch irgendwie umgangen werden kann, noch ist alles wirksam, sobald es irgendwie subjektiv ein Kopierschutz sein soll oder objektiv so wirken könnte.