Zitat:
Ich bin der Meinung, daß man zumindest bei jedem Vertrag das gesetzlich garantierte Recht haben müsste, diesen auch befristet abzuschließen.
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Genau der Meinung bin auch, den meistens steht in den AGB's dann, (im Fall von HUI-ONe wird darauf überhaupt nicht eingegangen, bzw. ich habe die Stelle nicht entdeckt) dass, der Vetrag zu den dann geltenden Preisen weiter läuft, und diese können dann vielleicht auch höher liegen als die man im Moment zahlt.
Weil jemand gefragt hat, woher ich wissen will ob ich den Dienst in 2 Jahren nicht weiter nutzen möchte, dass ist ja der Punkt, das weiß ich eben nicht, und darum hätte ich gern dass sie mich 2 Monate vor Ende der 2 Jahre einfach fragen, bzw. in den AGB's vermerken dass man sich dann rühren muss, aber ich möchte das bestimmen, und bei Kündigungs-Vergessen nicht zwangsbeglückt werden.
Außerdem, in der I-Net Technolgie wird es in 2 Jahren sicher ganz andere Möglichkeiten, schneller, stabiler, günstiger geben, damit ist doch zu rechnen.
Du nein, wenn ich kündige, bekomme, bzw. verlange ich eine schriftliche Bestätigung, wenn sie diese verschlampen, was ich nicht glaube, denn das wird einfach ins System eingegeben und ist ja im Prinzip voll automatisiert, sollte es dennoch passieren bin ich mit der Kündigungsbestätigung auf der sicheren Seite, da können sie mir gar nichts, abgebuchte Beträge werden einfach zurück gebucht, das ist dann ihr Problem, ich darf die Kündigungsbestätigung bloß nicht verschlampen, das ist der Punkt

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Bis jetzt hatte ich noch keine Zeit, mit dem Produkt HUI bin ich ja zufrieden, ich werde nächste Woche die Hotline anrufen, wie das nun genau aussieht, ob man nach Ablauf der 2 Jahre innerhalb von einem Monat kündigen kann, das wäre ja dann ja auch zufriedenstellend, ich werde es dann Posten, HUI haben sich ja schon sehr viele genommen.
Bis dann, schönen Gruß,
Roman.