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Alt 23.07.2007, 01:33   #8
The_Lord_of_Midnight
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Ich weiß nicht wie das bei dem betreffenden Händler gemacht wird.
Aber normalerweise muss man bei einer Garantiereparatur den Namen angeben.
Natürlich kann man sich einen Namen ausdenken.

Aber es ist und bleibt Betrug, wenn man solche Sachen verschweigt.

Ich behaupte nicht, daß unbedingt was sein muss.
Natürlich gibts auch sowas wie Toleranz und Inkaufnehmen derartiger Dinge.

Nur wenn man sich ganz sicher sein will, sollte man bei der Abwicklung mit offenen Karten spielen.
Ein kleines Restrisiko kann man also nicht ausschließen.
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