Zitat:
Original geschrieben von Perseus
Danke für die Antwort.
Also ich weiß nicht, ist das nicht irgendwie unlauter, wenn ein Vertrag der für 2 Jahre abgeschlossen wurde, dann automatisch weiterläuft, auch wenn das irgendwo in den AGBs steht?
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Du hast keinen befristeten Vertrag für 2 Jahre abgeschlossen, sondern einen unbefristeten Vertrag, der frühestens nach 2 Jahren unter Einhaltung von Kündigungsfristen gelöst werden kann.
Und das ist vollkommen rechtens. Ausserdem sind die AGB´s immer rechtswirksam, es sei denn, diese sind sittenwidrig.
Lg Oliver