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Alt 20.07.2007, 14:02   #3
Perseus
Master
 
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Danke für die Antwort.


Also ich weiß nicht, ist das nicht irgendwie unlauter, wenn ein Vertrag der für 2 Jahre abgeschlossen wurde, dann automatisch weiterläuft, auch wenn das irgendwo in den AGBs steht? Ich bin mir nicht sicher ob das zulässig ist, denn wenn nicht, ist dieser Vertragspunkt nichtig, was auch immer nichtiges in den AGBs reingeschrieben wurde.

Jedenfalls wird eindeutig darauf spekuliert, dass der Kunde entweder zu faul zu kündigen ist, oder es schlicht und einfach vergisst, und dann wieder 6 Monate oder gar ein Jahr an der Backe hat. Wenn man verlängern will, sollte man zuerst gefragt werden. Du meinst sicher, dass man jeder Zeit kündigen kann, und nicht erst nach den 2 Jahren, das wäre dann ja zu spät, na ja, ich werde also sofort kündigen, dann gibt dann keine böse Überraschung.


Danke nochmals, Gruß,


Roman.
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