Grundsätzlich muss der Schadensverursacher zahlen. D. h. in diesem Fall die Genossenschaft (Vermieter). Als Vermieter sollte die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommen. Ist die Genossenschaft unterversichert, dann ist das mal deren Problem.
Deine Möglichkeiten: Reparatur/Wiederherstellung des kompletten Schadens bei der Genossenschaft einfordern. Wird nur ein Teil bezahlt, kann der Rest (mit guten Erfolgsaussichten) eingeklagt werden (zumindest wenn die Sachlage eindeutig ist, und keine Gutachter benötigt werden). Zur AK/Mietervereinigung gehen, bzw. wenn Du einen Rechtschutz hast, ist es ganz einfach.
Sonst musst in den sauren Apfel beissen (Prozessrisiko, Zeitdauer), und die Differenz von Deiner Versicherung blechen lassen. Nachteil ist, dass bei neuerlichen Schadensfällen im Haushalt die Versicherung irgendwann den Vertrag kündigt. Bei der UNIQA Haushaltsversicherung würdest auch um den Freischadensbonus (50-200 EUR/Jahr) fallen.
Grundsätzlich werden alle neuen Gebäude/Haushaltsversicherungen auf Neuwertbasis (nach m3 und Einrichtungskomfort bewertet) abgeschlossen, die alten Zeitwertverträge sind ein voller Schmarrn.
Lg Oliver
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