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Alt 14.07.2007, 10:01   #5
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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Mein Computer

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Wenn eine Leistung garantiert wird und wavenet diese nicht erfüllen kann -> eine angemessene Frist zur Behebung setzen (würde mal sagen 14 Tage sollten dem genügen), wird der Mangel nicht behoben, ist das ein Kündigungsgrund (sofern diese Leistung auch konkret garantiert wurde und nicht "bis zu" ... in dem Fall hast du Pech).

Ob das nun Absicht oder Unfähigkeit seitens Wavenet ist, ist dabei unerheblich - wie gesagt, soferne die Leistung vertraglich garantiert wurde.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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