a) Meines wissen können sie - gesetzlich verankert - dir nach
2 Jahren deinen Urlaub u. Zeitausgleich "verfallen" lassen.
Sprich: Überstunden/Urlaub von Juni 2005 und davor könnten gestrichen werden. Der Anspruch auf Überstunden/Urlaub nach Juli 2005 bis Heute bleibt natürlich.
b) Anders sieht es aus, wenn es eine firmeninterene Regelung gibt. Dass sollte dann im Arbeitsvertrag oder auf einer Pinwand (Aushang) stehen.
Zum Beispiel auf max. 1 Jahr oder ein Zeitfenster von zB. max. 60 Plusstunden/Zeitausgleich...
c) Weiters gilt (meiner Meinung nach) wenn es
kein b) gab und man
noch innerhalb von a) ist kann man nicht über Nacht ein b) bei bestehendem Personal/Verträgen machen...
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Was ich dir empfehle:
-) Rufe auf der Arbeitkammer an und informiere dich. Meine Aussagen sind nicht mehr als ein vager "Antwortversuch" aus der Distanz.
-) Zusätzlich Betriebsrat oder erfahrenen Kollegen fragen. Du bist ja nicht der einzige mit dem Problem.
-) Falls du rausfindest, dass du schlechte Karten hast: Versuche eine "Kulanzlösung".
Mache diesen Vorschlag: Lass dir über 1, 2 oder 3 Monate den verfallenden Restwert als Prämie auszahlen. Oder zumindest einen guten Anteil davon.
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ps: Lass dir nix gefallen. Die Firma hat dich "konsumiert", also soll sie das auch bezahlen
pps: Ich bin in einer ähnlichen Situation wie du (gewesen). - Hätten sie nur einmal den Gedanken geäußert was davon zu streichen, hätte ich die Kündigung sofort auf den Tisch gelegt...
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