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Alt 11.07.2007, 19:14   #2
maxb
Großmeister
 
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Bei uns gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung die den Durchrechnungszeitraum festlegt (56 Wochen). Die wird nur einvernehmlich mit dem Betriebsrat geändert. Wie das mangels Betriebsvereinbarung geregelt ist, kann ich dir leider nicht sagen.
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