tja, das ist nun mal so...
denn wenn zb in den AGBs steht:
4.1. Zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragspartner sind berechtigt, Verträge schriftlich per Einschreiben unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit jedem Monatsende zu kündigen.
dann ist das fax nun mal "wischiwaschi", denn du hast ja genau diese AGBs auch unterschrieben...
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*per aspera ad astra*

...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen...

*omnia vincit amor*
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