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Alt 06.07.2007, 18:42   #11
Andreas1966
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Zitat:
Original geschrieben von FO Niko
Du hast einen Kaufvertrag vom Flight1 zugestimmt wo drin steht das du diese Ware nicht weiter verkaufen darfst.
Tatsächlich schließen einige Firmen - z. B. auch RealAir - einen Weiterverkauf von per Download erworbener Software in den Vertragsbedingungen aus. Nach meiner Information ist dieser Ausschluss in Deutschland aber nicht wirksam. Das hätte zur Folge, dass man zumindest hier in Deutschland per Download erworbene Software weiterverkaufen darf - selbst dann, wenn die im Ausland ansässigen Anbieter dies untersagen.

Selbstverständlich darf man beim Weiterverkauf der Software diese nicht mehr selbst in Verwendung haben - das wäre eine Straftat. Ich schicke daher im Falle des Verkaufes dem neuen Besitzer immer eine schriftliche Erklärung mit, dass ich die Software auf allen sich in meinem Besitz befindlichen Datenträgern gelöscht habe und die Software in seinen Besitz übergegangen ist.

Insgesamt aber wird die Problematik des Weiterverkaufes von per Download erworbener Software seitens der Anbieter noch recht stiefmütterlich behandelt. Nur wenige Firmen (z. B. Matrix Games) bieten hier die, wie ich finde, beste Lösung an: Man kann die Software gegen einen geringen Aufpreis als (sofort nutzbare) Download-Version UND "normale" CD-Version erwerben.

Andreas
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