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Alt 05.07.2007, 10:14   #7
sergio
Inventar
 
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Das Thema ist juristisch komplex und man kann sicherlich Rechtsanwälte finden, die diese Frage überzeugend bejahen oder verneinen.
Unser alter Kollege Marc Störing hatte vor ein paar Monaten in der c't eine tiefgehende Würdigung des Problems veröffentlicht.

Tatsache ist, dass gebrauchte Software problemlos weiterverkauft werden darf, wenn sie vom Hersteller auf einem Medium (Diskette, CD-ROM, DVD) vertrieben wird. Dann werden die Programme als "Standardsoftware" betrachtet.
Download-Versionen gehören nicht dazu und viele Hersteller betonen den Verbot im so genannten EULA. Einige hingegen erlauben den Weiterverkauf, wobei aber vorher nötig ist, die Software zu "deaktivieren" bzw. mit speziellen Tools zu deinstallieren.
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