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Nur ist die Frage, ob der Kauf auch zustande kommt! Da ich mit meine (minterjährigen) 17 Jahre (noch) keine (Kauf)Verträge abschließen darf . . .
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Darfst schon Verträge abschließen, nur sind diese "schwebend unwirksam", wenn du dich nicht nur berechtigst sondern auch verpflichtest. Wenn z.B. deine Eltern das Produkt nicht bezahlen wollen (und du nicht kannst oder darfst), wird der Kauf ungültig, das Risiko trägt der Verkäufer. Soll verhindern, dass sich Jugendliche zu etwas verpflichten, das sie sich nicht leisten können (z.B. Moped). Bei eigenem Einkommen, wie bei Lehrlingen, ist das schon etwas anders.
Hoffe, die haben das ABGB nicht gravierend geändert
