Ohne Erlaubnis "darf" er das wohl nicht, zumindest wenn ein Querulant/Prozesshansl bei den anderen dabei ist.
Falls er die Kosten übernimmt, und den anderen erklärt, daß sie dadurch keinen Nachteil haben, sollte es kein Problem sein, außer natürlich es ist ein notorischer Nein-Sager dabei...
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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