Zitat:
Original geschrieben von Satan_666
Wie begründest Du die irrtümliche Überweisung? Das wäre ja genauso, als würdest Du mir 100 Euro in die Hand drücken - und morgen kommst, und willst sie wieder haben. Mit dem Argument, Du hättest mir das Geld irrtümlich gegeben.
Die einzige Möglichkeit besteht tatsächlich darin, dass der Empfängername auf der Überweisung nicht mit dem Empfängername des Kontos übereinstimmt. In diesem Fall wäre sogar die Bank verpflichtet, die Buchung abzulehnen und das Geld zurückzubuchen.
Ähnlich ist auch die Post verpflichtet, ein Schriftstück oder ein Paket zurück gehen zu lassen, wenn der angegebene Empfänger nicht an der angegebenen Adresse zu finden ist.
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wenn's wirklich irrtümlich war wird die Begründung/Beweisführung wohl nicht schwer fallen.
Die Bank muss dem Kontoinhaber informieren und wenn er dem nicht zustimmt muss man halt die Gerichte bemühen. Kann mir nicht vorstellen, dass das nicht öfters mal passiert.
EDIT
http://www.act.at/DE/page.asp?id=253...FCberweisungen
Super service der Banken. Kann man sich wirklich selbst drum kümmern...