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Alt 12.06.2007, 16:57   #21
The_Lord_of_Midnight
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Zitat:
Original geschrieben von Oli
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht (bekam diese Auskunft mal von der AK), aber nur dann, wenn am neuen Wohnort die Versorgung durch UTA/Tele2 nicht möglich ist. Sonst musst den Krapfen dorthin mitnehmen und fällst in die normalen Fristen.

Ein Meldezettel wird als Bestätigung verlangt!

Lg Oliver
Ich denke, wenn es am Zielort ein gleichwertiges Produkt von der Tele2Uta gibt, wird man ja nicht wechseln wollen bzw. müssen.
Nur wenn man vorher einen entbündelten Zugang hatte und dann den Telekom-Zugang nehmen muss, finde ich das nicht akzeptabel.
Oder wenns dort überhaupt keinen Zugang von der Tele2Uta gibt, noch weniger.
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