Zitat:
Original geschrieben von holzi
naja, hab noch nie gehört, daß das jemaden geholfen hätte....
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doch, doch - der hilft (teilweise). bei z.b. nicht erhaltener ware bekommt man sein geld bis zu einer gewissen summe (200,- o. 250,-) minus einer bearbeitungsgebühr (von 25,-?!) wieder - das funktioniert...
wobei ich den weg über den persönlichen rechtsschutz bevorzuge, da hier weder bearbeitungsgebühren anfallen, noch die höhe der kaufsumme eine rolle spielt...
ist halt trotzdem alles lästig und mühsam
