Zitat:
Original geschrieben von franznovak
Dass sind aber nicht meine Vertrags-AGBs, - dafür sind sie mir viel zu lax...
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Von Händler auf privat meines Wissens nach auch ungültig; nur zwischen Händlern gibt es soetwas wie einen Gewährleistungsausschluss.
Zitat von der autotouring-website hierzu:
"Kauf beim Händler. Wer sich auf den Abstellplätzen renommierter Händler umschaut und eher neuere Fahrzeuge im Visier hat, wird kaum mit ernsten Kalamitäten rechnen müssen. Immerhin gibt es ja eine gesetzlich verankerte Gewährleistungspflicht über zwei Jahre. „Nur wenn die Gewährleistung im Kaufvertrag ausdrücklich auf ein Jahr reduziert wurde, kann der Verkäufer nach 12 Monaten seine Hände in Unschuld waschen“, skizziert ÖAMTC-Jurist Wolfgang Hackermüller die gültige Rechtslage. „Gänzlich ausschließen kann ein Händler die Gewährleistung nicht und er muss auch zumindest im ersten halben Jahr beweisen, dass ein reklamierter Mangel erst nach dem Kauf aufgetreten ist. Früher lag die Beweislast ausschließlich beim Käufer.“
Wenn ein Verkäufer über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus auch noch Garantieleistungen verspricht, ist das fein, aber keineswegs zwingend notwendig. Wichtig also: Gewährleistung und Garantie nicht verwechseln – auf ersteres hat man gesetzlichen Anspruch, auf zweiteres nicht."
http://www.autotouring.at/archiv/2007/05/29350.html