[Vermutung]
Rechtlich?
Sie mal im abgedeckten Umfang durch deine Haushaltversicherung unter "Elektroschäden" bzw. "Elektrobrandschäden" oder so nach...
Müsste gedeckt sein solange keine Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit oder Nachlässigkeit vorliegt.
[/Vermutung]
Ein ähnliches Problem zB. ist die Heizung(anlage)...
Ein Defekt mit Folgen in der Heizungsanlage kann dir theoretisch+praktisch Keller und Haus abfackeln.
Da kommt dann der Brand(schutz)sachverständige und rekonstruiert den (Auslöse)Vorfall.
(Wieder nach dem Muster Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit, Nachlässigkeit, etc.)
. Also zB. die Wartung(sintervalle) nicht einhalten, Rauchfangkeher nie kommen lassen, mangelhafte (Erst-)Begutachtung und noch das Benzinfässchen vom Rasenmäher im Heizraum lagern ist nicht sehr klug.
[OT]
Ich hab mal einen Tag mit einen Brandsachverständigen verbracht. a
Aufzunehmen war ein ausgebrannter 5er Golf.
Fazit: Es war versuchter Versicherungsbetrug.
Warum?
Weil mit Sicherheit Benin oder so zum mutwilligen Anzünden des PKW verwendet wurde. (Man sieht es am Metall, Brandüberbleibsel, Löschung bzw. "Nachschüttung", etc. wo mehr Temp. geherrscht hat. Die Art der Schritte in der Wiese am/neben dem Parkplatz deuten auf Brandlegung. Weiters hat sich der Klient in Widersprüche verwickelt. Außerdem brauchte der Mann offensichtlich Geld...)
Prinzipiell gilt die Unschuldsvermutung (dh. Versicherungsdeckung lt. Vertrag), aber wenn man die was nachweisen kann wirds logischerweise eng...
[/OT]