da ich sowieso vor kurzem eine geförderte Mietwohnung erworben habe (2008 ists fertig

)
die Einkommensgrenze wird genau einmal geprüft und das ist vor Vertragsunterzeichnung, es ist somit eine Stichtagsprüfung zu welcher der aktuelle Jahreslohnzettel heranzgezogen wird, hast du die Förderung einmal zugesagt bekommen, ist sie dein (der aliquote Anteil wird event. zurückgefordert wenn dein Eigentumsanspruch entsteht und du von diesem Gebrauch machst)
pong