Zitat:
Original geschrieben von franznovak
Keine Angst ich kenne mich schon aus 
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nicht nur du
Zitat:
Original geschrieben von franznovak
Normalerweise gilt Sozialversicherung = staatlichen Ursprungs
Ausnahme: div. Privat(sozial)versicherung(smodelle)
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ja, sozialversicherung ist bundessache - die gesetzlichen grundlagen werden vom bund vorgegeben ...
im rahmen der
selbstverwaltung haben die sv-träger starke eigenständigkeit (auch
die geschichtliche entwicklung der österreichischen sozialversicherung ist in diesem zusammenhang nicht ganz uninteressant) ...
Zitat:
Original geschrieben von franznovak
Gilt für AUVA, BGKK, BVA, KGKK, NÖGKK, OÖGKK, PVA, STGKK, SVA*), SVB, TGKK, VAEB, VGKK
*) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
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schöne aufzählung - alles selbstverwaltete sv-träger ... aber was willst du uns mit dieser auflistung sagen? und warum läßt du die salzburger und wiener GKK sowie die betriebskrankenkassen aus?
Zitat:
Original geschrieben von franznovak
ps: Die Leute, die dort arbeiten werden doch nicht im "Beamtenrang" sein? .
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definitiv nicht ... mitarbeiter in der sozialversicherung sind privatangestellte

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