Es sind eine Reihe von Maßnahmen geplant, um diese Gefahr zu minimieren. Zum einen gibt es Gesetze, die die Preiskontrolle und doppelte Preisauszeichnung regeln. Andererseits werden VKI und AK die Preise kontrollieren, Missstände veröffentlichen und auf diese Weise dazu beitragen, dass es durch den Euro keine Preiserhöhungen für den Verbraucher gibt.
Durch den hohen Wert des Umrechnungsfaktors (1 Euro = 13,7603 ATS) ist es insbesondere bei kleinen Preisen und bei sogenannten Schwellenpreisen (z.B. 9,90 etc.) sowie bei Tarifen (z.B. Grundpreis für Strom, Gas, etc.) durchaus möglich, dass an der Preisschraube gedreht .wird. Hier wird von Seiten des Verbraucherschutzes eine verstärkte Kontrolle erfolgen.
Der VKI steht Ihnen in diesem Bereich als Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden zur Verfügung. Bitte schildern Sie uns Ihre gemachten Erfahrungen und Beobachtungen bei der Preisumrechnung.
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