Zitat:
Original geschrieben von franznovak
Ist eine bekannte Abzocke des Staates .
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als guter staatsbürger solltest du wissen, dass staat != sozialversicherung
@Chrisi99
also vorteil hast du dafür dann die wahlmöglichkeit, welchen sv-träger du in anspruch nehmen willst - natürlich nur soferne du aufgrund der unterschiedlichen beschäftigungsverhältnisse bzw. selbstständiger erwerbstätigkeit bei unterschiedlichen sv-trägern versichert bist ...
es gibt durchaus unterschiede für den versicherten, die sich bei leistungsinanspruchnahme auswirken können - zB. bei augenärzten wartet man bei ärzten mit gkk-vertrag sehr lange auf termine, bei ärzten, die nur verträge mit den sonderversicherungsträgern (SVgW, VAEB, BVA) abgeschlossen haben, bekommst meist sehr schnell einen termin ...
und im leistungsrecht gibt es aufgrund unterschiedlicher kostenbeteiligungsmodelle (jährliche e-card-gebühr bzw. behandlungsbeitrag nur bei leitungsinanspruchnahme) durchaus auch vor- und nachteil ...
übrigens: so gleich sind die verschiedenen sozialversicherungsgesetze nicht ... unterm strich aber ergibt sich nur für denjenigen ein wirklicher vorteil, der auch mehrfachversichert ist ...
achja: sachleistungen (arztbesuch, spitalsaufenthalt) können nur einmal in anspruch genommen und verrechnet werden ... geldleistungen (krankengeld, wochengeld) gebühren aus allen sv-pflichtigen versicherungsverhältnissen ...