Zitat:
Original geschrieben von TONI_B
Nochmal: es gilt für beide Partner gleich! Unterhaltspflichtig wirst du nur bei einer "schuldhaften" Scheidung. Bei einer "einvernehmlichen" hast du das Problem nicht.
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Die Frage ist nur, wie definiert man "schuldhaft" ?
Ist derjenige "schuldig", der es nicht mehr ausgehalten hat ?
Denn eine Beziehung ist ja auch was, das auf Gegenseitigkeit beruht.
Kann man jemand deswegen "schuldig" sprechen, weil er nicht mehr liebt ?
Aus welchen Gründen auch immer.
Furchtbar, mir ziehts alles zusammen, wenn ich nur daran denke.