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Alt 27.04.2007, 12:57   #9
benutzer
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Der Kaufvertrag ist so ein offizieler durch die Handelskammer genehmigter Kaufvertrag.
Ich habe zwar schon gefragt warum Punkt 3 und nicht Punkt 2 darauf hat man mir erklärt blablablabla... solange bis ich mir dachte das er recht hat, ist ja auch kein Neuwagen, es ist ja auch kein problem wenn eine Kleinigkeit kaputt geht, ist ja auch normal aber das die Nockenwellen schon beim Verkauf kaputt waren ist eine Sch....aktion.
Werde mal schauen ob ich irgendwo einen Rechtskundigen auftreibe und mich Informoeren bevor ich den Händler kontaktiere.
Danke erstmals !!!!!!!
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