Zitat:
Original geschrieben von fredf
Wie ich in meinem vorigen Posting erwähnt habe hat VW der Wandlung nicht so ohne weiteres zugestimmt sondern musste erst vom Rechtsanwalt überzeugt werden, das es ihnen deutlich billiger kommt.
Übrigens hat dieselbe Familie erst kurz davor eine Wandlung beim selben Konzern/Ansprechpartner - nämlich wegen eines Audis - auf demselben Wege durchgesetzen müssen - bei einem A4 3.0 Benziner war das stufenlose Getriebe auch nach mehrmaligen Reparaturversuchen und zweimaligem Austausch nicht das, was man unter einem zeitgemässen Getriebe versteht.
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nochmals:
kein mensch kann einen betrieb daran hindern, vor gericht zu gehen.
oder willst du jetzt behaupten, daß es noch nie gerichtsverfahren zu dem thema gegeben hat ?
sei doch froh, daß sie angesichts der misslichen lage einer wandlung zugestimmt haben.
was erwartest du ?
da kommt jemand daher der mit seinem auto nicht zufrieden ist und kriegt sofort sein geld zurück ?
das geht vielleicht bei gebrauchtwagen für ein paar tage, wenn sich der händler damit mehr umsatz verspricht, aber nicht bei einem neuwagen.
ich denke mal, daß der kunde in solchen fällen sowieso verloren ist ?
oder kauft die familie nach wie vor beim selben konzern ?
was würdest du dazu sagen, wenn es in beiden fällen zu einem gerichtsverfahren gekommen wäre ?
ich meine, so einfach und klar wie du es hier darstellen willst, ist es sicher nicht.
denn die formulierung "nicht das, was man unter einem zeitgemässen Getriebe versteht." ist etwas schwammig.
was soll das heissen ?
war die familie nicht mit dem verhalten des getriebes zufrieden ?
oder war es einfach defekt und das auto ist liegengeblieben ?
ich meine, wurde das auto dann verschrottet oder fährt heute jemand anders damit und ist voll und ganz zufrieden ?