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Alt 17.04.2007, 21:26   #3
Atomschwammerl
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Zitat:
Original geschrieben von Atomschwammerl
90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz

(4b)Kraftwagen müssen mit Reifen gleicher Bauart (Diagonal, Gürtelreifen
mit Diagonalkarkasse, Radial, verstärkte Reifen) und Größe
ausgerüstet sein; dies gilt bei Kraftwagen [über 3500kg] ,nur für die Räder einer Achse
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\'I think I spider\'

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