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Alt 17.04.2007, 20:32   #2
Atomschwammerl
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90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz

(4c)Ein zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen
bestimmter Reifen darf, wenn seine Profiltiefe die im Abs. 4 zweiter
Satz angeführte unterschreitet, nicht zusammen mit einem nicht
diesen Eigenschaften entsprechenden Reifen an den Rädern einer Achse
angebracht sein.

(also wenn der winterreifen unter 4mm darf ich an der selben achse einen sommerreifen anbringen?)


(4b)Kraftwagen müssen mit Reifen gleicher Bauart (Diagonal, Gürtelreifen
mit Diagonalkarkasse, Radial, verstärkte Reifen) und Größe
ausgerüstet sein; dies gilt bei Kraftwagen,nur für die Räder einer Achse


(gesetzes texte zur lesbarkeit gekürzt)
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