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Alt 15.04.2007, 16:28   #8
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von James
naja du kannst zu jedem du blödes arschloch sagen ohne das er dich verklagen kann...
kannst nicht
das wär dann eine beleidigung im sinne des § 115 stgb, wenns zumindest noch für eine dritte person wahrnehmbar ist. mit dieser "einschränkung" hab ich auch keine probleme, das dient einfach der öffentlichen ordnung. derjenige muss es nur selbst anzeigen da privatanklagedelikt.

mich stören vielmehr andere (zum teil indirekte) formen von einschränkung der meinungsfreiheit wie etwa eine völlig einseitige, überzogene political correctness.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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