Zitat:
Original geschrieben von pc.net
von besser lesbar hab ich nichts geschrieben ... besser formuliert, damit sie auch DU verstehst 
SCNR
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
inode übergibt bei jedem vertrags-angebot automatisch eine ausgabe der zu dem zeitpunkt gültigen agb - außerdem wird im vertrags-angebot auf die agb verwiesen ...
du wirst es also schwer haben, nachzuweisen, dass du keine agb vor vertragsunterzeichnung bekommen hast
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erinnere dich mal wie du inode bestellt hast, hast du das über internet gemacht
dann möcht ich dich in diesem fall noch auf das konsumentenschutzgesetz, und das e-commerce-gesetz noch hinweisen. das spielen gaaaaaanz viele dinge zusammen - glaub mir das ist ned ganz so einfach.