Punkt1: SAT-Schüsseln brauchen eine direkte Sichtverbindung, da HF-Richtfunkantenne - Glas oder sonstiges dämpft zu stark.
Punkt2: Der Vermieter kann Dir garnix verbieten, da Du das Recht hast, Informationen zu empfangen - Kabelanschluß hin oder her.
Wenn die SAT-Schüssel von der Gebäudefront aus gesehen nicht sichtbar ist, dann darfst Du sie montieren - bei Sichtbarkeit kann der Hauseigentümer Einspruch wegen "Verschandelung" erheben.
Sayonara
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...errare humanum est...
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