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Alt 02.04.2007, 13:54   #4
zonediver
11110110001
 
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Registriert seit: 08.04.2005
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Mein Computer

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Punkt1: SAT-Schüsseln brauchen eine direkte Sichtverbindung, da HF-Richtfunkantenne - Glas oder sonstiges dämpft zu stark.
Punkt2: Der Vermieter kann Dir garnix verbieten, da Du das Recht hast, Informationen zu empfangen - Kabelanschluß hin oder her.
Wenn die SAT-Schüssel von der Gebäudefront aus gesehen nicht sichtbar ist, dann darfst Du sie montieren - bei Sichtbarkeit kann der Hauseigentümer Einspruch wegen "Verschandelung" erheben.

Sayonara
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...errare humanum est...
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