Zitat:
Original geschrieben von Mobiletester
Theoretischist eine Stück Draht, eine Diode und ein Kopfhörer auch eine Empfangsanlage....
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...und empfangsbereit wenn man das in der gleichen Schublade verwahrt
btw - wenn jemand für seinen PC ohne TV-Karte GIS Gebühr zahlt ist er aber selber schuld. Die Leute tun mir gar nichtmal leid. Das Geld sehen sie nie wieder
ABGB § 1432. Doch können Zahlungen ... eben so wenig zurückgefordert werden, als wenn jemand eine Zahlung leistet, von der er weiß, daß er sie nicht schuldig ist.
Naja, vielleicht doch, aber da muss erst mal einer klagen.
Zahlung einer Nichtschuld.
§ 1431. Wenn jemanden aus einem Irrthume, wäre es auch ein
Rechtsirrthum, eine Sache oder eine Handlung geleistet worden, wozu
er gegen den Leistenden kein Recht hat; so kann in der Regel im
ersten Falle die Sache zurückgefordert, im zweyten aber ein dem
verschafften Nutzen angemessener Lohn verlangt werden.