Nachdem der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf aufgetreten ist, hast Du es relativ leicht - die Gewährleistung (NICHT GARANTIE) ist noch gegeben, die Beweislast, das der Mangel nicht bei Kauf vorhanden war, liegt beim Hersteller/Händler.
Somit kannst folgendes verlangen:
- Beseitigung des Manges, Berufung auf Gewährleistung
Der Händler (und nur der wo Du gekauft hast) kann Dir folgendes anbieten:
- Reparatur in einer angemessenen Frist
- Umtausch
- Rücktritt vom Kaufvertrag und Geld zurück
Alles andere wäre Kulanz, also bestehen kannst auf den Umtausch nicht.
Die Reparatur muss in einer angemessen Frist durchgeführt werden, sollte in diesem Fall 2-3 Wochen nicht überschreiten. Lass Dir einen geschätzten Termin (schriftlich) bestätigen, hält er diesen nicht ein, kannst Du eine angemessene Nachfrist setzen, z. B. wieder 2-3 Wochen, hält er diese wiederum nicht ein, kannst vom Kaufvertag zurücktreten (Geld zurück) oder einen Umtausch verlangen.
Wenn der Fehler vor Ort nicht auftritt, ist das auch kein Problem. Bekommst das Gerät retour, und der Fehler ist nicht behoben, darf dere Händler einmal nachbessern. Gelingt das nicht, Umtausch oder Geld zurück.
Alles klar?
Lg Oliver
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