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Alt 07.02.2007, 12:16   #2
rev.antun
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DRM ist kein naturereignis, sondern kann, wie jede andere technologie, gestaltet werden. DRM darf sich keinesfalls zu einem instrument der vollständigen kommodifizierung, mit einhergehender kontrolle von wissen selbst entwickeln. prinzipiell sind individualisierte kontroll und abrechnungsverfahren in elektronischen umgebungen (nicht wirklich) sinnvoll, da sie den allgemeinen prinzipien elektronischer märkte, wie lizenzierung (anstatt kauf) und preisgestaltung nach nutzung (informationpricing) entsprechen. um nicht unverträgliche gegensätze (informationskriege) zwischen dem interesse der informationswirtschaft an kontrolle über die nutzung von wissensobjekten und dem interesse der öffentlichkeit an deren möglichst freien nutzung entstehen zu lassen, muss DRM unbedingt durch verfahren des user rights management (URM) ergänzt werden. durch URM können probleme wie sicherung von privatkopien und sicherung von privacy beim umgang mit wissensobjekten gelöst werden. hardwarelösungen für DRM sind in ihrer rigidität zu vermeiden. der staat kann über durch zielvorgaben bestimmte lizenzierungsverfahren für DRM-anwender sanft regulierend den einsatz von DRM steuern, im übrigen die entwicklung und den einsatz von DRM dem markt überlassen, wobei DRM-technologie auch in der verfügung der urheber selber und der endnutzer stehen sollte (präferenz für nutzerautonome DRM-systeme, vergleichbar forderungen beim einsatz von filtertechniken). auch durch DRM werden nicht alle probleme auf elektronischen märkten gelöst. der informationswirtschaft sollen anreize gegeben werden, neue, den elektronischen räumen angemessene organisations und geschäftsmodelle für den umgang mit wissen und information zu entwickeln, die auch ohne DRM funktionieren können/müssen.

aus politischer, demokratietheoretischer, aber auch aus ökonomischer sicht ist ein umdenken bezüglich der formen des umgangs mit wissen und information erforderlich. man kann es auch als erinnerung an die ursprüngliche wertehierarchie beim umgang mit wissen und information bezeichnen. die formen der freien (nicht unbedingt gebührenfreien) öffentlichen nutzung von wissen und information sollten nicht als ausnahmen (schranken) von einem durchgängigen verwertungsanspruch definiert werden. vielmehr sollten sich, wie es ursprünglich konzipiert war, die verwertungsansprüche als ausnahmen von der durchgängig freien nutzung legitimieren, zumindest was die nutzung von wissen und information in den anfangs erwähnten gebieten der fachinformation und kommunikation angeht.
bei abwägung der folgenden argumente für und wider des einsatzes von pauschalabgaben (dein lieblingsthema kika ) oder der abrechnung nach dem prinzip individueller inanspruchnahme von informationsleistungen auf der grundlage technischer massnahmen ist letzteres eindeutiger innovativer und den rahmenbedingungen elektronischer informationsmärkte angemessener, auch wenn die technischen verfahren im umfeld des DRM in richtung eines URM entwicklungsbedürftig, aber auch entwicklungsfähig sind.

von den grundgedanken getragen, dass wissen und information bzw. einzelne „wissensstücke“ oder informationselemente keine quasi naturkonstanten sind, also auch nicht eindeutig modelliert bzw. erarbeitet werden können, sondern in hohem masse kontext und damit kulturabhängig sind. sie unterliegen dem, was wir den pragmatischen primat von informationsarbeit nennen wollen. dies bedeutet eine radikale absage an das bislang vorherrschende stark deterministische informationsverarbeitungsparadigma. nach informationswissenschaftlichem verständnis ist information nicht nur wissen in aktion, sondern auch funktion hochgradiger kontextualisierung. information ist wissen in kontextualisierter aktion. daraus können situationen und anforderungen für implizites wissen und daraus abgeleiteter information in elektronischen informationsräumen abgeleitet, wobei durchweg der kontextualisierungsgedanke bestimmend bleibt. wir führen das über die punkte aus: matching-paradigma vs. explorativem (browsing-)paradigma; offenheit – offene codierung/repräsentation/materialisierung; implizites wissen in vernetzter kommunikation; vertrauen in informationelle interaktion und bei der inanspruchnahme informationeller leistungen; metaphorisierung von information; ästhetisierende mehrwerteffekte; anthropomorphisierung/personalisierung von technischen informationsassistenten; normative, kulturelle und andere kontingenzfaktoren; visualisierung – verarbeitung großer und komplexer Informationsmengen.

daher wird bei der pauschalen grundversorgung, DRM nicht eingesetzt, und das alles zu einer EU weiten flat rate.
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