Wenn ich etwas in den USA bestelle, dann muss ich hier damit zum deutschen Zoll und muss dafür 19% MwSt bezahlen. Wenn die Millitärangehörige etwas über ihre Einheit in den USA bestellt ist sie davon wahrscheilich befreit.
Wenn sie aber hier in den Computerladen geht wird sie genauso MwSt bezahlen müssen wie ein Deutscher. Wenn das Millitärgelände als USA Hoheitsgebiet zählt, kann sie die Ware ausführen und erhält dann die MwSt. zurück.
So konnte man das früher vor EU auch mit seinen Skiern machen. Die habe ich in Österreich gekauft und habe mit eine Zollerklärung geben lassen. Bei der Ausfuhr an der Österreichischen Grenze wurde die Ausfuhr bestätigt. Damit konnte ich mir dann in Österreich die MwSt. wieder auszahlen lassen.
Wenn ich jetzt zufällig an der deutschen Grenze vergessen habe die Einfuhr der Skier zu deklarieren, dann hab ich auch die MwSt. gespart.
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