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Alt 28.01.2007, 02:06   #2
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http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800600.html

einfacher ist es, die PP gleich über den arbeitgeber zu beantragen - dieser berücksichtigt die steuermindernde wirkung gleich bei der lohn-/gehaltsabrechnung ...

im nachhinein mußt du das formular für die PP ausfüllen (dort werden die jeweiligen wegstrecken eingetragen) - dadurch ergibt sich erst die höhe der zustehenden steuermindernden leistung ...

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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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