hmm, eigentlich ist es so, wie die Asfinag schreibt, denn sie hat eine Mautordnung zu erlassen, in welcher dies geregelt ist, siehe hier
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/t...29%20#hitfirst
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 § 15
allerdings steht in dieser Mautordnung folgendes:
Zitat:
Im Interesse der Verkehrssicherheit und um eine wirksame und benutzerfreundliche Kontrolle
der Entrichtung der zeitabhängigen Maut zu gewährleisten, sollte tunlichst neben der jeweils
gültigen Vignette höchstens eine zweite Vignette am Kraftfahrzeug angebracht sein.
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http://www.asfinag.at/docs/Mautordnu...015_070101.pdf
Punkt 7 - Seite 16
imho eine "Kann"-Bestimmung, keine "IST"-Bestimmung, eine Bestrafung diesbezüglich würde wahrscheinlich eingestellt werden, da keine zwingende Vorschrift vorliegt.
ich persönlich finde aber 3 Vignetten schon störend ...
PS: ein wenig nachlesen im RIS ist net so schwierig
