Zitat:
Original geschrieben von mendaxx
Darf man sich eigentlich noch Hofrat nennen?
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Der wirkliche Hofrat ist ein Amtstitel, der Ehrentitel "Hofrat" wird vom Bundespräsidenten verliehen.
Also wenn Du einen der beiden Titel hast, darfst Dich auch so nennen (musst es aber sicher nicht tun, wenn Du nicht willst).
